
Wer bekommt im Todesfall das Einfamilienhaus? Haben die Eltern auch wirklich alle Kinder gleich behandelt? Ich fühle mich durch das Testament ungerecht behandelt und will "Mein Recht". Solch und viele weitere Fragen werden im Erbrecht gestellt und müssen beantwortet werden.
Das Erbrecht befasst sich grundsätzlich mit der Frage, welche Regelungen gelten, wenn jemand verstorben ist. Daneben kennt das Gesetz zahlreiche Bestimmungen, die sich mit der vorsorgenden Rechtspflege befassen, also mit der Thematik von zu erstellendem Testament, Ehegattentestament oder Erbverträgen.
So gilt die gesetzliche Erbfolge grundsätzlich zwischen Verwandten. Hier werden in unterschiedlichen Erbfolgeregelungen auch die unterschiedlichen Verwandtschaftsgrade berücksichtigt. Dabei werden auch Pflichtteilsansprüche geregelt, bei denen es sich um reine Zahlungsansprüche, und zwar in Höhe der Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Erbteiles handelt. Pflichtteilsansprüche können nur in gerader Verwandtschaftslinie, also beispielsweise nicht gegenüber Geschwistern, nämlich in der Seitenlinie, vorkommen.
Was ist zu tun im Todesfall?
Mein Mann ist gestorben. Was muss ich tun?
- Vom zuständigen Arzt wird der Totenschein ausgestellt, vom zuständigen Standesamt die Sterbeurkunde.
- Das Bestattungsinstitut muss beauftragt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der tatsächlich geäußerte oder mutmaßliche Wille des Verstorbenen respektiert wird (Erd- oder Feuerbestattung etc.).
- Soweit vorhanden müssen Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Berufsgenossen schaft oder Rententräger benachrichtigt werden.
- Gibt es eine Vollmacht für die Bank oder Sparkasse?
- Gibt es ein Testament? Falls ja, muss es beim Amtsgericht abgeliefert werden. Es kann auch beim Amtsgericht hinterlegt sein, dann findet sich in den Unterlagen des Erblassers ein Hinterlegungsschein.
- Falls kein Testament vorhanden sein sollte oder ein privatschriftliches Testament, muss beim Amtsgericht ein Erbschein beantragt werden, mit mit dem dann die Erbfolge dokumentiert wird.
- Sollte es ein notarielles Testament geben, ist dieses beim Amtsgericht hinterlegt und ersetzt in aller Regel den Erbschein.
- Für das zuständige Amtsgericht muss der Wertfragebogen ausgefüllt werden, der Grundlage für die Gebührenberechnung des Amtsgerichtes ist.
- Die Erbschaftssteuererklärung muss zusammengestellt und beim Finanzamt abgegeben werden.
Häufig gestellte Fragen
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten können in der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft liegen oder in der Anordnung von Vermächtnissen. Um sicher zu gehen, dass Regelungen auch juristisch korrekt und konfliktsicher sind, sollte bei der Wahl dieser oder ähnlicher Gestaltungsformen der Rat des Fachanwaltes für Erbrecht oder des Notars eingeholt werden.