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Viele Entscheidungen werden ohne großes Nachdenken getroffen. Aus Wut über einen Arbeitnehmer wird dieser gekündigt oder abgemahnt. Die Folgen für ein solches Verhalten, merkt der Arbeitgeber oft erst vor dem Arbeitsgericht. Seine Kündigung steht nicht durch, der Arbeitnehmer muss weiter beschäftigt werden und hat einen Anspruch auf Vergütung.

Selten gibt es so viele Einschränkungen im Vertragsrecht wie im Arbeitsrecht. Die Gestaltungsfreiheit bei Arbeitsverträgen ist durch Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen stark beschränkt. Zum Schutz des Arbeitnehmers darf von zwingendem Gesetzesrecht nicht abgewichen werden.

Zwar wird ein Arbeitsvertrag nicht generell unwirksam, wenn einzelne Klausel darin unzulässig sind oder fehlen, dennoch unterliegt das Arbeitsrecht starken Reglementierungen. Nicht nur bei der Gestaltung, sondern vor allem auch bei der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, ist anwaltliche Hilfe sinnvoll.
Oft sind es die Arbeitgeber, die sich zu spät Hilfe holen. Für einen Arbeitnehmer ist es heute oft selbstverständlich eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, die das Arbeitsrecht mitumfasst. Arbeitgeber hingegen suchen sich die Hilfe oft zu spät und können damit ihre Möglichkeiten nicht von Anfang an optimal nutzen, einfach weil das Wissen fehlt und die Maßnahmen ergriffen werden ohne über die rechtlichen Möglichkeiten informiert zu sein.

Klugerweise holt man sich rechtzeitig anwaltlichen Rat ein, damit Entscheidungen nicht „aus dem Bauch heraus“ getroffen werden.


 


 

Kündigung während Krankheit

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Frau Hansen war nun schon seit drei Wochen krankgeschrieben. Dies hatte sie ihrem Arbeitgeber auch ordnungsgemäß mitgeteilt. Umso schockierter war sie, als sie an diesem Tag ihr Kündigungsschreiben in der Hand hielt. Man kann ihr doch nicht während der Krankheit kündigen, davon war sie zumindest immer ausgegangen. Und überhaupt, warum sollte ausgerechnet sie gekündigt werden? Schließlich ist sie doch schon so viele Jahre im Betrieb und hat auch zwei Kinder zu ernähren.

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Wann habe ich einen Anspruch auf Abfindung?

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Nachdem Frau Müller die Kündigung in Händen hielt, wollte Sie eigentlich nie wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Tief getroffen und gekränkt hatte sie das Gefühl, dass man ihre langjährigen treuen Dienste überhaupt nicht zu schätzen wusste. Im Beratungsgespräch teilte man mir mit, dass durch eine Kündigungsschutzklage nicht die Zahlung einer Abfindung das erklärte Ziel ist, sondern dass es immer nur um die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses geht.

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Muss ich mir eine Abmahnung gefallen lassen?

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Nachdem Frau Thies schnell eine neue Beschäftigung gefunden hatte musste sie feststellen, dass das Arbeitsklima in Ihrem neuen Betrieb alles andere als herzlich war. Ständig wurde sie beäugt und kontrolliert. Selten war man mit ihrer Arbeit zufrieden. Als sie an diesem Freitag jedoch aufgrund der ewigen Baustellen auf der Autobahn zu spät zur Arbeit kam, fand sie sofort ein Abmahnschreiben auf Ihrem Schreibtisch vor.

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