
Nachdem Frau Thies schnell eine neue Beschäftigung gefunden hatte musste sie feststellen, dass das Arbeitsklima in Ihrem neuen Betrieb alles andere als herzlich war. Ständig wurde sie beäugt und kontrolliert. Selten war man mit ihrer Arbeit zufrieden. Als sie an diesem Freitag jedoch aufgrund der ewigen Baustellen auf der Autobahn zu spät zur Arbeit kam, fand sie sofort ein Abmahnschreiben auf Ihrem Schreibtisch vor.
Doch die Rechtsprechung sieht das so genannte „Wegerisiko“ beim Arbeitnehmer. Dieser muss schlicht früher losfahren. Eine Klage, gerichtet auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte, hätte keine Aussicht auf Erfolg. Für Frau Thies bedeutete dies im Ergebnis, dass sie sich nach einer neuen Stellung umsehen wollte. Die Abmahnung selbst musste sie aber akzeptieren.