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Traumhaus oder Albtraum? Der ewige Streit um Mängel! Dies ist die Frage, die sich Bauherren heutzutage leider immer häufiger stellen. Welcher Bauherr hat nicht mit Mängeln zu kämpfen?

Kaum ist das Gebäude errichtet, geht der Streit um Baumängel und vermeintlichen Restwerklohn erst so richtig los. Bei Neubau oder Sanierung sind Baumängel oft das größte Risiko für Bauherren. Hier steht viel Geld auf dem Spiel. Nicht ohne Grund heißt es: Wer bauen will braucht viel Geld und gute Nerven. Jeder Neubau hat durchschnittlich etwa 21 Mängel. Der sogenannte "Baupfusch" erfasst alles, was zu Mängeln und Schäden führt, sei es minderwertiges Material, schlecht arbeitende Handwerker oder Architektenfehler.

Meist entsteht eine komplexe Streitigkeit, die ohne technische Gutachter und spezialisierte Anwälte, nicht zu meistern ist. Die rechtlichen Tücken im Baurecht sind beachtlich. Nicht wenige Bauherren sind hier schnell mit ihren Nerven am Ende. Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Baurechtes und sorgen dafür, dass sie nicht auf der Strecke bleiben. Sobald Streit mit Handwerkern, Bauunternehmen oder Architekten entsteht, sollte jeder Auftraggeber frühzeitig die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, um formale Fehler bei der Abwicklung der Streitigkeit von vornherein zu vermeiden und die eigenen Rechtsansprüche und Handlungsmöglichkeiten zutreffend zu analysieren. Wir stehen an ihrer Seite. Nutzen Sie ihre Chancen. Wir helfen sowohl im privaten Baurecht als auch im öffentlichen Baurecht.

 


 

Pfusch am Bau - Der Albtraum für jeden Bauherren

01-baurecht-Pfusch am Bau

Nun ist der lang erwartete Moment endlich da. Familie Sonntag zieht in den schicken Neubau ein. Doch schon wenige Wochen später steht fest: Im Dachstuhl bildet sich erster Schimmel, in den Fliesen bilden sich Risse und die Handwerker "tauchen ab". Was nun?

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Kaufrecht: Der feuchte Keller - ein Dauerthema!

05-baurecht-Kaufrecht-Der feuchte Keller

Zweimal hat das Ehepaar Meister die Immobilie in der Schillerstraße besichtigt. Ideal für ihre Zwecke erschien das Haus mit dem großen Keller, der offenbar gerade neu gestrichen worden war. "Der Keller ist trocken!" sagten die Verkäufer. Aber jetzt ist alles feucht. Das wussten die Verkäufer doch, vermutet Herr Meister. Aber wie soll man vorgehen?

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Der Bauvertrag

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Die Mietwohnung gekündigt, die Kinder und die Ehefrau brennen darauf, das neue Einfamilien­haus zu beziehen, die Einweihungsparty ist geplant - doch das Gebäude ist noch ein besserer Rohbau. Es droht der vorübergehende Umzug ins Hotel, oder die notdürftige Unterbringung bei der Familie. Ein Schicksal, das aber bei vorausschauenden Handeln vermeidbar ist.

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Architektenhaftung

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"Das Grundwasser stellt kein Problem dar", hatte der Bauunternehmer stets gesagt. Doch im Herbst drückt die Feuchtigkeit in den Keller hinein. Eine mangelhaft hergestellte Abdichtung ist die Ursache. Doch der Bauunternehmer ist pleite, ein Schock für Familie Reichert. Musste der Architekt den Bau nicht überwachen?

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Durchsetzung von Werklohn und Architektenhonorar

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Ein lohnender Auftrag. Die Schlussrechnung ist gestellt. Doch Geld fließt nicht. Stattdessen behauptet der zunächst so redliche Auftraggeber, bei den Mängeln würde er keinen Cent mehr zahlen. Und von Zusatzaufträgen sei auch nie die Rede gewesen.

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