
"Ich will mich trennen - und zwar endgültig!" Dies sind Worte, die wohl überlegt sein wollen. Jedes Jahr werden ca. 400.000 Ehen neu geschlossen, jedoch auch ca. 200.000 Ehen geschieden. Welche Rechte und Pflichten die Eheleute haben, richtet sich nach dem Gesetz. Vieles ist heutzutage jedoch auch durch die Rechtssprechung geprägt. Daher ist das Familiengericht für Personen in Trennung und Scheidung besonders wichtig.
Trotz einer Trennung können Eheleute noch in vielen Punkten füreinander verantwortlich sein. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind nicht nur die Voraus-setzungen für die Ehescheidung geregelt, sondern auch für den zu zahlenden Unterhalt und die sorgerechtlichen Aspekte. Bei einer Trennung sind daneben häufig wirtschaftliche Probleme zu bewältigen. Die steuerliche Behandlung ändert sich und die Fragen der Altersversorgung sind zu klären.
Nachdem Sie also die maßgebliche Entscheidung getroffen haben, sich trennen zu wollen, stehen wir Ihnen als Fachanwälte für Familienrecht als erste Ansprechpartner zur Verfügung und beraten Sie kompetent über die Folgen der Trennung und die Voraussetzungen einer Ehescheidung.
Scheidungsvoraussetzungen
Die Eheleute sind zerstritten und würden gern sofort dem Anwalt den Auftrag geben: “Reichen Sie die Scheidung ein! Nächste Woche will ich geschieden werden!“ Doch so einfach und schnell geht es oftmals nicht. Ein Scheidungsverfahren kann bis zu zwei Jahren oder länger dauern – nachdem die Eheleute schon das Trennungsjahr eingehalten haben.
Kindesunterhalt
Als die Mutter am Geldautomaten stand und dieser keine Auszahlung mehr vornahm, da wurde ihr klar, dass der Ehemann seine Drohung umgesetzt hatte. Sein Gehalt geht jetzt auf ein anderes Konto und sie steht ohne Geld da, und das am Anfang des Monats. Wie soll es jetzt weiter gehen? Wovon soll sie Lebensmittel kaufen? Was ist in so einer Situation zu tun?
Ehegattenunterhalt
„Dir steht eh nichts zu! Das neue Unterhaltsrecht führt dazu, dass ich nur noch für die Kinder zahlen muss! Du kannst ja selbst arbeiten gehen!“ Das sagte ihr Mann zu ihr und knallte die Tür zu. Ist es wirklich so, dass sie nach 15 Jahren Ehe und 4 Kindern, das kleinste ist gerade 5 Jahre alt, Vollzeit Arbeiten gehen muss? Wie soll das gehen bei all den Verpflichtungen im Haushalt? Und überhaupt hat er doch immer gesagt, seine Frau müsse nicht arbeiten…
Elterliche Sorge
Meine Zustimmung bekommst du nicht! Wenn sich die Eltern trennen, ist es insbesondere für die Kinder wichtig, dass diese Probleme nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Es liegt also in der elterlichen Verantwortung, dass die Kinder unter der Trennung und Scheidung so wenig wie möglich leiden.
Umgangsrecht
Im Gesetz gibt es weder eine Vorgabe, wie Umgang durchgeführt werden soll noch wann. Manche Eheleute einigen sich auch darüber, zusätzlich einen Nachmittag in der Woche Umgang auszuüben. Dabei ist es stets so, dass der Elternteil, bei dem das Kind sich aufhalten soll, dieses auch abholt und wieder zurückbringt. Aber auch hiervon kann man einvernehmlich Abweichungen vornehmen und Anderes vereinbaren.