
Meine Zustimmung bekommst du nicht! Wenn sich die Eltern trennen, ist es insbesondere für die Kinder wichtig, dass diese Probleme nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Es liegt also in der elterlichen Verantwortung, dass die Kinder unter der Trennung und Scheidung so wenig wie möglich leiden.
Daher steht für jeden Betroffenen das Jugendamt als Beratungsstelle zur Verfügung. In Neumünster können Sie darüber hinaus die Hilfe des Beratungszentrums Mittelholstein in Anspruch nehmen. Am besten lassen Sie sich bereits im Vorwege beraten, wenn es um die Trennungssituation geht, wie sie es den Kindern so schonend wie möglich beibringen können und wie der weitere Verlauf optimalerweise aussehen kann.
Im Regelfall verbleibt es auch nach der Scheidung bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Dies bedeutet, dass wichtige Entscheidungen, die das Kind betreffen, von beiden Eheleuten gemeinsam zu treffen sind. Hierunter fällt u.a. die Schulwahl, wichtige Operationen oder die Ausübung der Religion (Konfirmation). Die Entscheidungen des täglichen Lebens trifft dagegen der Elternteil, bei dem das Kind sich aufhält. Nur im Ausnahmefall, wenn es dem Kindeswohl entspricht, ist die elterliche Sorge auf einen Elternteil allein zu übertragen.
Häufig wird jedoch die Ausübung der alleinigen elterlichen Sorge überbewertet. Der jeweilige Elternteil glaubt, dass dadurch Probleme, die eigentlich aus dem Umgang entstehen, gelöst werden könnten. Selten jedoch bewahrheitet sich diese Hoffnung. Wenn es Konflikte zwischen den Eheleuten gibt, dann bleiben diese bestehen, ob es die Alleinsorge oder die gemeinsame elterliche Sorge gibt, ist dabei unerheblich.