01-mietrecht-Ihr-Mieter-zahlt-die-Miete-nicht

Da haben Sie lange investiert, um ein Einkommen durch die Vermietung von Wohnraum zu erzielen und dann das - der Mieter zahlt die Miete nicht! Teilweise wohnt dieser dort erst seit Kurzem.

02-mietrecht-Schimmel-Ungeziefer

Sie fühlen sich, als wohnten Sie in einem Schwamm oder Katastrophengebiet bei feuchten Wänden oder während Sie auf dem Sofa sitzen und der Wind durch die durchlässigen Fenster pfeift.

03-mietrecht-Die-Miete-wird-teuer

Ahnungslos öffnen Sie einen unscheinbar aussehenden Briefumschlag, lesen das unerwünschte Wort „Mieterhöhung“ und stöhnen zunächst einmal auf. Die meisten Schreiben jedoch sind nicht ordnungsgemäß formuliert.

00-mietrecht-Beschreibungstext

Seit dem 01.05.2013 gilt das neue Mietrecht. Einiges hat sich geändert, vieles ist gleich geblieben. Neu ist z.B., dass man auch dann fristlos gekündigt werden kann, wenn man die Kaution nicht vollständig bezahlt.

04-Erleichterte-Kuendigung-des-Mieters

Nach dem BGH-Urteil liegen die Voraussetzungen für den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung, d.h. einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, bereits dann vor, wenn der Rückstand eine Monatsmiete geringfügig übersteigt.

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