00-verwaltungsrecht-Beschreibungstext

Behördliche Anordnung, Sofortvollzug, Zwangsgeldfestsetzung! Darf die Behörde denn Alles? Diese Frage stellt sich so mancher Bürger, dem ein behördlicher Bescheid ins Haus flattert. Der Schreck sitzt meist tief, wenn die Behörde dem betroffenen Bürger in dieser Art und Weise "die Pistole auf die Brust setzt", um behördliche Forderungen durchzusetzen. Oft trifft es einen unvorbereitet und man fühlt sich dem behördlichen Handeln hilflos ausgeliefert.

Doch die klare Antwort lautet: Nein, der Staat darf nicht alles. Ihnen stehen wirkungsvolle Widerspruchs- und Klagerechte zu. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Auch staatliches Handeln der Behörden ist an Recht und Gesetz gebunden, so dass wir in vielen Fällen helfen können. Sicherlich haben Sie auch schon behördliche Bescheide erhalten und kennen die typische Rechtsbehelfsbelehrung, mit der ein Bescheid regelmäßig endet. Hier liegt es nahe, schnell selbst aktiv zu werden und einen selbst verfassten Widerspruch einzulegen. Aber seien Sie vorsichtig: Überschätzen Sie ihre eigenen Möglichkeiten nicht. Gesetzliche Fristen und das typische "Behördendeutsch" machen es für den betroffenen Bürger oft schwierig, ohne anwaltliche Hilfe seine Rechte erfolgreich gegenüber Behörden durchzusetzen. Meist ist Ihnen die Behörde einen Schritt voraus, sofern Sie sich keinen rechtlichen Rat holen. Nicht selten haben sich Mandanten schon durch ihre eigenen Handlungen ins Abseits manövriert. Machen Sie diesen Fehler nicht. Wir sorgen dafür, dass sie sich im Verwaltungsrechtsstreit nicht verzetteln.

 


 

Was tun, wenn die Baugenehmigung verweigert wird?

01-verwaltungsrecht-Was tun wenn die Baugenehmigung verweigert wird

Als er das Grundstück von seinem Vater erbte, stand für Herrn Riedel fest, dass er dort im hin­te­ren Grundstücksbereich ein Bungalow bauen würde. Doch der Antrag auf Erteilung einer Bau­ge­neh­mi­gung wird abgelehnt. "Das ist Außenbereich" hatte der Mitarbeiter des Bauamtes ge­sagt.

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Widerspruch und Klage gegen behördliche Ordnungsverfügungen

02-verwaltungsrecht-Widerspruch und Klage gegen behoerdliche Ordnungsverfuegungen

"Das gibt es doch nicht, unser Hund Waldi ein Gefahrhund?", ruft Frau Fichte, als sie den Brief des Ordnungsamtes in Händen hält. Es ist ein Anhörungsschreiben, da der Dackel vor einem Mo­nat ei­nen anderen Hund auf der großen Hundespielwiese im Gerangel gebissen hatte.

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Bauordnungsrecht: Kann die Bauaufsicht einen Abriss anordnen?

03-verwaltungsrecht-Kann die Bauaufsicht einen Abriss anordnen

"Das muss abgerissen werden!" sagte der Mitarbeiter des Ordnungsamtes, als er die große Über­da­chung über dem Vorplatz des alten Schuppens hinten im Garten der Familie Schulz inspizierte. We­ni­ge Tage später wird ein behördlicher Bescheid zugestellt. Der Abriss wird behördlich an­ge­ord­net. Kann man noch etwas retten?

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Lärmschutz: Der störende Gewerbebetrieb

04-verwaltungsrecht-Laermschutz Der stoerende Gewerbebetrieb

Familie Hamann wohnt neben einem Gewerbebetrieb. Und nun jeden Morgen dasselbe Spiel: Die An­lie­fe­rung der Materialien erfolgt. LKW-Verkehr, scheppernde Gitterboxen - an Schlaf ist nicht mehr zu denken. Muss man dies hinnehmen? Nein, Lärm macht krank.

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Nachbarstreit an der Grundstücksgrenze

05-verwaltungsrecht-Nachbarschaftsstreit

Herr Müller traut seinen Augen nicht, als er eines Tages in seinen Garten tritt. Da baut doch der Nach­bar entlang der gesamten  Grundstücksgrenze einen 2,5 m hohen Flechtzaun. Ohne je­de Ab­spra­che! Und als er den Nachbarn darauf anspricht, ruft der nur: "Der Zaun bleibt, mit mei­nem Eigentum kann ich machen, was ich will. Was wollen Sie eigentlich!"

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