01-internetrecht-Abmahnung-erhalten-wegen-angeblicher-Teilnahme-an-Tauschboerse

Sie haben ein Schreiben von einer Kanzlei erhalten, die sich nach einer Suche bei Google als eine der heute vielfach auftretenden Abmahnkanzleien qualifiziert. Vorgeworfen wird Ihnen die Teilnahme an einer Tauschbörse und damit das öffentliche Angebot eines Filmes oder Musikwerkes oder anderer urheberrechtlich geschützter Inhalte.

Die Rechtsanwälte dieser Kanzlei verlangen von Ihnen die Abgabe einer meist beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer nicht unerheblichen Geldsumme, die sich in der Regel auf Beträge ab 450,00 € für Schadenersatz und angefallene Rechtsanwaltsgebühren beläuft. Sie sind sich keines Fehlverhaltens bewusst? Möglicherweise hat eines Ihrer Kinder die falschen Knöpfe im Internet gedrückt? Was ist zu tun?

Unterzeichnen Sie keinesfalls die Ihnen zugesandte Unterlassungserklärung! Diese Erklärungen sind in der Regel so formuliert, dass Sie automatisch Ihr Verschulden an der behaupteten Urheberrechtsverletzung eingestehen und sich zu der geforderten Zahlung verpflichten. Führen Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit uns, damit wir ermitteln, ob der Vorwurf eines Urheberrechtsverstoßes haltbar ist und eine Haftung aus rechtlicher Hinsicht Ihrerseits überhaupt besteht. Wir werden dann gemeinsam eine Vorgehensweise entsprechend dem Sachverhalt erarbeiten.

 


 

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