
Es ist ein absoluter Schock, da ist die Trennung gerade überwunden und dann ruft eine nette Freundin an und teilt mit, „Du, da sind ganz seltsame Fotos von dir auf facebook.“ Ein Fall der sich leider zunehmend häufig ereignet.
Es werden Fotografien auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken ohne die Erlaubnis des Abgebildeten eingestellt, mal durch den Ex, mal durch Unbekannte oder Freunde, die sich eventuell nichts dabei gedacht haben. Handelt es sich dabei um Bilder, die Sie selbst erstellt haben, steht Ihnen ein Unterlassungsanspruch aus dem Urhebergesetz zu, wonach Sie die Nutzung Ihres Bildes untersagen und unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz fordern können. Handelt es sich um ein Foto, das eine andere Person erstellt hat, besteht in der Regel die Möglichkeit, Personen, die Fotos ohne Ihre Einwilligung öffentlich zur Schau stellen, die Nutzung Ihres Bildes zu untersagen. Die Einwilligung im Sinne des § 23 KUG ist nur in dem Fall nicht einzuholen, wenn die Person als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit zu sehen, sie auf einem Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder auf Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die fotografierte Person teilgenommen hat, abgebildet ist. Handelt es sich um kompromittierende Bilder kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden, damit das Bildmaterial schnellstmöglich aus dem Internet entfernt wird. Zögern Sie hier nicht, rechtskundigen Rat einzuholen, denn schnelles Handeln ist hier geboten, um Schäden abzuwenden. Einstweiliger Rechtsschutz wird in der Regel beantragt, wenn infolge einer Aufforderung an den Gegner innerhalb einer gesetzten Frist durch eine so genannte Abmahnung nichts geschehen ist, sich das Bild immer noch im Netz befindet. Insgesamt raten wir dazu, vorgefundene Bilder oder auch Texte, die Sie beleidigen oder in sonstiger Weise in den Bereich Ihrer privat- und/ oder Intimsphäre betreffen als Beweis zu sichern, d.h. Auszudrucken oder einen so genannten Screenshot anzufertigen. Bringen Sie diese Nachweise zu einem ersten Beratungsgespräch, damit wir die nächsten Schritte erörtern und die Störungen abstellen.