
Müssen Konflikte über langwierige juristische Auseinandersetzungen mit kostenintensiver Prozessführung ausgetragen werden? Gibt es nicht auch einen Zeit und Kosten sparenden Weg zur einvernehmlichen Regelung? Ja! Wir zeigen Ihnen den Weg zur außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation auf. Selbst in schon laufenden Rechtsstreitigkeiten vor Gericht muss es nicht zu spät sein, denn die Gerichte bieten auch Verhandlungen vor dem Güterichter an.
Mediation meint ein Vermittlungsverfahren, bei dem ein neutraler Dritter (Mediator) das Gespräch der Beteiligten moderiert. Der Mediator steuert mit Hilfe eines klar strukturierten Verfahrens die Verhandlungen zwischen den Konfliktpartnern, wobei diese Verhandlungen vertraulich geführt werden. Über diesen Weg tragen die Konfliktparteien ihren Konflikt nicht an einen Dritten zur Entscheidung heran, sondern bewahren sich ihre eigene Entscheidungsgewalt und Kompetenz. Ziel der Mediation ist die gemeinsam entwickelte Lösung des anstehenden Konfliktes als dauerhaft akzeptierte Lösung.
Grundsätze der Mediation
Die Mediation wird von den nachfolgend aufgeführten Grundsätzen getragen:
Vertraulichkeit
Die Konfliktparteien sichern sich bei Beginn der Mediation Vertraulichkeit hinsichtlich sämtlicher in der Mediation erörterten Tatsachen zu, soweit sie nicht ohnehin bereits dritten Personen bekannt sind.
Freiwilligkeit
Die Mediation lebt von der Freiwilligkeit an ihrer Teilnahme. Jede der Konfliktparteien kann also jederzeit die Mediation beenden. Natürlich steht es jeder Konfliktpartei völlig frei, sich zunächst einmal grundsätzlich überhaupt zu einer Mediation zu entscheiden.
Allparteilichkeit des Mediators
Der Mediator hat neutral zu sein, also im besten Sinne allparteilich. Es steht damit fest, dass er selber auf Befangenheitsgründe hinweisen muss, sofern es solche im Einzelfall geben sollte. Klar ist auch, dass ein Mediator niemals eine der Konfliktparteien in einem Einzelgespräch beraten darf. Das wäre ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Allparteilichkeit.
Eigenverantwortlichkeit
Die Konfliktparteien geben ihren Konflikt zur Lösung nicht an eine dritte Person, also nicht etwa an den Mediator oder einen Rechtsanwalt oder Richter. Vielmehr behalten sie hinsichtlich ihrer Konfliktlösung die alleinige Verantwortung mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Sie gestalten damit den Ablauf der Mediation und behalten die uneingeschränkte Eigenverantwortung, was bei erfolgreicher Mediation eben zu einer besonders hohen Akzeptanz der gefundenen Lösung führt.
vollständige Informiertheit
Die Mediation setzt voraus, dass alle Konfliktparteien über den Konfliktstoff, um den es geht, auf gleichem Informationsniveau stehen. Sollten sich im Rahmen der Mediation Informationsgefälle herausstellen, muss dieses Gefälle durch ergänzende Informationserteilung nach möglichkeit ausgeglichen werden, damit sich die Konfliktparteien auf "Augenhöhe" begegner und im guten Sinne ein faires Verfahren möglich bleibt.
Das Mediationsverfahren
Struktur des Mediationsverfahrens
Das Mediationsverfahren ist nicht etwa eine "allgemeine Diskussionsrunde", die von Unverbindlichkeit geprägt wäre. Vielmehr handelt es sich bei dem Mediationsverfahren um ein klar strukturiertes Verfahren, dessen einzelne Phasen vom Mediator gesteuert und durchlaufen werden. Die Konfliktparteien werden insofern durch die einzelnen Phasen dieses strukturierten Verfahrens geführt. Dabei handelt es sich um:

Spielregeln definieren
Erste Phase
In der ersten Phase wird das Mediationsverfahren selbst mit seinen grundlegenden Regeln erörtert. Dazu gehört die Erklärung über den Ablauf des Mediationsprozesses, die Rolle des Mediators, die Mediationseignung der Parteien und auch die Aufklärung des Sachverhaltes. In dieser Phase werden auch "Spielregeln" vereinbart. Es wird automatisch Vertrauen aufgebaut und ein konkreter schriftlicher Vertrag für das sich anschließende Verfahren formuliert.
Themen sammeln
Zweite Phase
In der zweiten Phase wird der regelungsbedürftige Sachverhalt, also die damit einhergehenden Fragen, festgestellt. Das bedeutet, dass jede der Konfliktparteien diejenigen Themen benennen kann, die ihr wichtig sind. Diese Themensammlung wird festgehalten, sodass sich an deren Ende klar ergibt, wo Übereinstimmungen und wo Differenzen vorhanden sind. Es wird dann die Reihenfolge für die Bearbeitung der Themen übereinstimmend festgelegt.
Bedürnisse ermitteln
Dritte Phase
In dieser Phase geht es um die konkrete Bearbeitung des Konfliktes. Es müssen die wesentlichen Informationen für die Problembearbeitung zusammengetragen werden, die Konfliktparteien stellen ihre unterschiedlichen Sichtweisen dar und entwickeln dabei auch ein gewisses Verständnis für die Sichtweise des jeweils anderen. Wesentlich in dieser Phase ist es, dass von den seitens der Konfliktparteien zunächst einmal benannten Positionen zu den damit verbundenen Bedürfnissen und Interessen geblickt wird. Das Herausfinden des hinter einer jeweiligen Position sich befindenden Interesses für die Konfliktpartei ist Grundlage für die sich dann anschließende Erarbeitung der Entscheidung.
Lösungssuche
Vierte Phase
In dieser Phase sollen auch spontane Lösungsideen angesprochen werden. Die Beteiligten fragen sich also, welche Lösungen jeder sich vorstellen kann, um seine Interessen bei dem Thema zu befriedigen. Auch Alternativen hierzu werden erörtert, wozu es auch gehört, dass eine Negativabgrenzung vorgenommen wird. Hier kann zum Beispiel die Frage beantwortet werden, was aus Sicht eines Medianten auf keinen Fall passieren darf.
Regelungen finden
Fünfte Phase
Hier steht die tatsächliche Konfliktlösung im Vordergrund. Es werden Optionen für eine Konfliktlösung entwickelt, dabei wird auch automatisch eine Prüfung möglicher Konfliktregelungen vorgenommen. Damit einher geht auch stets die konkrete Überprüfung hinsichtlich von Umsetzungsmöglichkeiten in der Konfliktlösung. Auch Teillösungen werden in den Blick genommen sowie Alternativen erörtert, die für den Fall des Scheiterns der einen oder anderen Lösungsansätze in Betracht kommen können. Diese Phase endet in aller Regel mit dem Entwurf einer Gesamtvereinbarung.
Schriftlich festhalten
Sechste Phase
In dieser Phase steht die Gesamtschau des bisherigen Ablaufes im Vordergrund, wobei sich dann eine schriftliche Fixierung der Konfliktlösung in einem konkreten Vertrag anschließt.