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Müssen Konflikte über langwierige juristische Auseinandersetzungen mit kostenintensiver Prozessführung ausgetragen werden? Gibt es nicht auch einen Zeit und Kosten sparenden Weg zur einvernehmlichen Regelung? Ja! Wir zeigen Ihnen den Weg zur außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation auf. Selbst in schon laufenden Rechtsstreitigkeiten vor Gericht muss es nicht zu spät sein, denn die Gerichte bieten auch Verhandlungen vor dem Güterichter an.

Mediation meint ein Vermittlungsverfahren, bei dem ein neutraler Dritter (Mediator) das Gespräch der Beteiligten moderiert. Der Mediator steuert mit Hilfe eines klar strukturierten Verfahrens die Verhandlungen zwischen den Konfliktpartnern, wobei diese Verhandlungen vertraulich geführt werden. Über diesen Weg tragen die Konfliktparteien ihren Konflikt nicht an einen Dritten zur Entscheidung heran, sondern bewahren sich ihre eigene Entscheidungsgewalt und Kompetenz. Ziel der Mediation ist die gemeinsam entwickelte Lösung des anstehenden Konfliktes als dauerhaft akzeptierte Lösung.

 


 

Grundsätze der Mediation

Die Mediation wird von den nachfolgend aufgeführten Grundsätzen getragen:

 

Vertraulichkeit

Die Konfliktparteien sichern sich bei Beginn der Mediation Vertraulichkeit hinsichtlich sämtlicher in der Mediation erörterten Tatsachen zu, soweit sie nicht ohnehin bereits dritten Personen bekannt sind.

Freiwilligkeit

Die Mediation lebt von der Freiwilligkeit an ihrer Teilnahme. Jede der Konfliktparteien kann also jederzeit die Mediation beenden. Natürlich steht es jeder Konfliktpartei völlig frei, sich zunächst einmal grundsätzlich überhaupt zu einer Mediation zu entscheiden.

Allparteilichkeit des Mediators

Der Mediator hat neutral zu sein, also im besten Sinne allparteilich. Es steht damit fest, dass er selber auf Befangenheitsgründe hinweisen muss, sofern es solche im Einzelfall geben sollte. Klar ist auch, dass ein Mediator niemals eine der Konfliktparteien in einem Einzelgespräch beraten darf. Das wäre ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Allparteilichkeit.

Eigenverantwortlichkeit

Die Konfliktparteien geben ihren Konflikt zur Lösung nicht an eine dritte Person, also nicht etwa an den Mediator oder einen Rechtsanwalt oder Richter. Vielmehr behalten sie hinsichtlich ihrer Konfliktlösung die alleinige Verantwortung mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Sie gestalten damit den Ablauf der Mediation und behalten die uneingeschränkte Eigenverantwortung, was bei erfolgreicher Mediation eben zu einer besonders hohen Akzeptanz der gefundenen Lösung führt.

vollständige Informiertheit

Die Mediation setzt voraus, dass alle Konfliktparteien über den Konfliktstoff, um den es geht, auf gleichem Informationsniveau stehen. Sollten sich im Rahmen der Mediation Informationsgefälle herausstellen, muss dieses Gefälle durch ergänzende Informationserteilung nach möglichkeit ausgeglichen werden, damit sich die Konfliktparteien auf "Augenhöhe" begegner und im guten Sinne ein faires Verfahren möglich bleibt.

 

Das Mediationsverfahren

Struktur des Mediationsverfahrens

Das Mediationsverfahren ist nicht etwa eine "allgemeine Diskussionsrunde", die von Unverbindlichkeit geprägt wäre. Vielmehr handelt es sich bei dem Mediationsverfahren um ein klar strukturiertes Verfahren, dessen einzelne Phasen vom Mediator gesteuert und durchlaufen werden. Die Konfliktparteien werden insofern durch die einzelnen Phasen dieses strukturierten Verfahrens geführt. Dabei handelt es sich um:

 

Infografik Mediation
 

Spielregeln definieren

Erste Phase

In der ersten Phase wird das Mediationsverfahren selbst mit seinen grundlegenden Regeln erörtert. Dazu gehört die Erklärung über den Ablauf des Mediationsprozesses, die Rolle des Mediators, die Mediationseignung der Parteien und auch die Aufklärung des Sachverhaltes. In dieser Phase werden auch "Spielregeln" vereinbart. Es wird automatisch Vertrauen aufgebaut und ein konkreter schriftlicher Vertrag für das sich anschließende Verfahren formuliert.

Themen sammeln

Zweite Phase

In der zweiten Phase wird der regelungsbedürftige Sachverhalt, also die damit einhergehenden Fragen, festgestellt. Das bedeutet, dass jede der Konfliktparteien diejenigen Themen benennen kann, die ihr wichtig sind. Diese Themensammlung wird festgehalten, sodass sich an deren Ende klar ergibt, wo Übereinstimmungen und wo Differenzen vorhanden sind. Es wird dann die Reihenfolge für die Bearbeitung der Themen übereinstimmend festgelegt.

 
 

Bedürnisse ermitteln

Dritte Phase

In dieser Phase geht es um die konkrete Bearbeitung des Konfliktes. Es müssen die wesentlichen Informationen für die Problembearbeitung zusammengetragen werden, die Konfliktparteien stellen ihre unterschiedlichen Sichtweisen dar und entwickeln dabei auch ein gewisses Verständnis für die Sichtweise des jeweils anderen. Wesentlich in dieser Phase ist es, dass von den seitens der Konfliktparteien zunächst einmal benannten Positionen zu den damit verbundenen Bedürfnissen und Interessen geblickt wird. Das Herausfinden des hinter einer jeweiligen Position sich befindenden Interesses für die Konfliktpartei ist Grundlage für die sich dann anschließende Erarbeitung der Entscheidung.

Lösungssuche

Vierte Phase

In dieser Phase sollen auch spontane Lösungsideen angesprochen werden. Die Beteiligten fragen sich also, welche Lösungen jeder sich vorstellen kann, um seine Interessen bei dem Thema zu befriedigen. Auch Alternativen hierzu werden erörtert, wozu es auch gehört, dass eine Negativabgrenzung vorgenommen wird. Hier kann zum Beispiel die Frage beantwortet werden, was aus Sicht eines Medianten auf keinen Fall passieren darf.

 
 

Regelungen finden

Fünfte Phase

Hier steht die tatsächliche Konfliktlösung im Vordergrund. Es werden Optionen für eine Konfliktlösung entwickelt, dabei wird auch automatisch eine Prüfung möglicher Konfliktregelungen vorgenommen. Damit einher geht auch stets die konkrete Überprüfung hinsichtlich von Umsetzungsmöglichkeiten in der Konfliktlösung. Auch Teillösungen werden in den Blick genommen sowie Alternativen erörtert, die für den Fall des Scheiterns der einen oder anderen Lösungsansätze in Betracht kommen können. Diese Phase endet in aller Regel mit dem Entwurf einer Gesamtvereinbarung.

Schriftlich festhalten

Sechste Phase

In dieser Phase steht die Gesamtschau des bisherigen Ablaufes im Vordergrund, wobei sich dann eine schriftliche Fixierung der Konfliktlösung in einem konkreten Vertrag anschließt.

 

Häufig gestellte Fragen zur Mediation

Wieviel Zeit nimmt Mediation in Anspruch?

Nach einer Faustregel lässt sich sagen, dass nach Ablauf von ca. 2 Stunden tendenziell abgelesen werden kann, ob die Mediation zu einem sinnvollen Ende geführt werden kann. Dabei lässt sich im Vorwege niemals genau sagen, welcher Zeitaufwand für die Führung der Mediation erforderlich ist. Das hängt sowohl von der Kondition und Konzentrationsfähigkeit der Beteiligten ab, wie natürlich auch vom Konfliktstoff. Es ist durchaus möglich und im Einzelfall auch sinnvoll, mehrere voneinander getrennte Mediationssitzungen durchzuführen und eventuell in jeder Sitzung Teilkomplexe zu erarbeiten.

Kann ich auch zu einer Mediation gehen?

Die Antwort lautet grundsätzlich: "ja". In der Mediation sind diejenigen Konfliktparteien willkommen, die eine Auseinandersetzung mit einem Konfliktpartner selbst (eigenverantwortlich) regeln möchten.

Muss ich Vorbedingungen für eine Mediation erfüllen?

Einzige Vorbedingung zur Durchführung einer Mediation ist die freiwillige Teilnahme. Es setzt also nur die Bereitschaft voraus, sich überhaupt mit dem anderen Konfliktpartner auszutauschen und "an einen Tisch" zu setzen.

Welche Risiken beinhaltet die Mediation?

Grundsätzlich keine Risiken. Das wiederum ist in der Freiwilligkeit und auch in der Vertraulichkeit begründet. Sollte die Mediation für eine der Konfliktparteien "unerträglich" werden, kann die Mediation jederzeit beendet werden. Wegen der für das Mediationsverfahren vereinbarten Vertraulichkeit muss keine der Konfliktparteien befürchten, dass ein Inhalt der Mediation in irgendeiner Weise nach außen getragen wird. Sofern bereits ein Gerichtsverfahren laufen sollte, wäre ein solches Verfahren zum Ruhen zu bringen, solange die Mediation durchgeführt wird. Auch in dieser Hinsicht gibt es also kein Risiko.

Wie teuer ist Mediation?

Grundsätzlich wird Mediation nach Stundenhonorar abgerechnet. Dabei sind die Mediatoren in ihrer Preisgestaltung grundsätzlich frei und an keine besondere Gebührenordnung jedweder Art gebunden. In der Praxis haben sich Stundensätze zwischen 120,00 bis 250,00 € herauskristallisiert. In Großstädten werden auch höhere Stundensätze zugrunde gelegt.

Erhalte ich in der Mediation Rechtsberatung?

Grundsätzlich ist Mediation keine Rechtsberatung und ersetzt natürlich auch keine Rechtsberatung. Deswegen wird den Beteiligten Konfliktpartnern im Zweifelsfalle geraten, sich neben der Mediation juristisch informieren zu lassen. Mediatoren entscheiden nicht über juristische Sachverhalte. In der Praxis empfiehlt es sich, vor endgültiger und verbindlicher Unterschrift unter eine Mediationsvereinbarung rechtlichen Rat einzuholen. Erfahrene Mediatoren raten auch ausdrücklich dazu. Es kann im Einzelfall auch notwendig sein, eine Mediationsvereinbarung durch einen Notar beurkunden zu lassen, sofern in dieser beabsichtigten Vereinbarung beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte enthalten sind.

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