Kündigung während Krankheit

Frau Hansen war nun schon seit drei Wochen krankgeschrieben. Dies hatte sie ihrem Arbeitgeber auch ordnungsgemäß mitgeteilt. Umso schockierter war sie, als sie an diesem Tag ihr Kündigungsschreiben in der Hand hielt. Man kann ihr doch nicht während der Krankheit kündigen. Und überhaupt, warum sollte ausgerechnet sie gekündigt werden? Schließlich ist sie doch schon so viele Jahre im Betrieb und hat auch zwei Kinder zu ernähren.

Entgegen einer landläufigen Meinung kann der Arbeitgeber während der Erkrankung des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis wirksam kündigen. Anders kann dies im Fall der Kündigung wegen Krankheit sein. Die Wirksamkeit von Kündigungen wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten wird von den Arbeitsgerichten häufig kritisch beurteilt.

Im Fall von Frau Hansen erfolgte die Kündigung während der Krankheit, aber nicht wegen der Krankheit. Es stellte sich heraus, dass die Kündigung aus betrieblichen Gründen erfolgt war. Allerdings war auch zu berücksichtigen, dass die Wirksamkeit der Kündigung nach den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes zu prüfen war. Denn der Betrieb wies eine ausreichende Betriebsgröße auf, zudem hatte Frau Hansen eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten. In derartigen Fällen ist es nämlich relevant, wie lange man einem Betrieb angehört oder wie viele Unterhaltsverpflichtungen man hat. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der Sozialauswahl zu berücksichtigen. Schließlich finden jüngere Mitarbeiter, die möglicherweise auch nur für sich selbst aufzukommen haben und die dem Betrieb noch nicht so lange angehören schneller auf dem freien Arbeitsmarkt eine neue Beschäftigung.

Wichtig zu beachten ist, dass dem Arbeitnehmer das Kündigungsschutzgesetz nur dann hilft, wenn er innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhebt. Im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens kann dann geprüft werden, ob der Ausspruch der Kündigung überhaupt rechtmäßig war, ob also ein Kündigungsgrund bestand und auch die Sozialauswahl eingehalten wurde und ggf. der Betriebsrat angehört wurde. In jedem Falle ist auch zu überprüfen, ob die richtige Kündigungsfrist Beachtung fand. Diese kann nach Ablauf der Probezeit nach einschlägigen Vorschriften wie etwa Tarifverträge unterschiedlich lang sein. Daher lohnt es sich in jedem Falle, eine Kündigung überprüfen zu lassen.

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