Strafrecht

Sollten Sie als Betroffener wegen eines Vorfalls eine „Anhörung als Beschuldigter“ erhalten, so steht es Ihnen natürlich frei, diese Anhörung ohne rechtlichen Beistand vorzunehmen. Hierzu würden wir Ihnen jedoch nicht raten. Wir sind auf allen Gebieten des Strafrechts tätig. Hierzu gehört nicht nur der Kernbereich des Strafrechts, sondern auch die strafrechtliche Nebengebiete wie das Betäubungsmittelgesetz oder das Waffengesetz.

Eine kluge Verteidigung ist insbesondere auch in Steuerstrafverfahren wichtig, da hier eine Abstimmung nicht nur mit der Staatsanwalt­schaft, sondern frühzeitig auch mit der Finanzbehörde zu erfolgen hat.

Insofern können wir eine mehrjährige Erfahrung auf diesem Gebiet zurückgreifen. Oberste Priorität hat bei uns stets die frühzeitige Einstellung des Verfahrens, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt.

Wir stehen Ihnen auch bei Durchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Verhaftungen zur Seite. Wir sind sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger tätig.

Anspruch auf eine Pflichtverteidigung hat man jedoch erst dann, wenn eine Haftstrafe von einem Jahr oder mehr droht. Häufig ist es auch möglich, noch im Zwischenverfahren Einfluss auf die Dinge zu nehmen. Hierbei handelt es sich um das Stadium, nachdem Anklage zu Gericht erhoben, das Hauptverfahren jedoch noch nicht eröffnet wurde.

Wir setzen uns für Sie ein, damit wir das beste Ergebnis für Sie erzielen können.

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Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns.
Wir sind Montag wieder um 8:00 Uhr für Sie da!

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