Der Bauvertrag

Man stelle es sich nur einmal vor: Die Mietwohnung gekündigt, die Kinder und die Ehefrau brennen darauf, das neue Einfamilienhaus zu beziehen, die Einweihungsparty ist geplant - doch das Gebäude ist noch ein besserer Rohbau. Nicht immer gelingt es dem Bauherren, die bereits beim Vermieter erklärte Kündigung rückgängig zu machen. Dann droht der vorübergehende Umzug ins Hotel, die Anmietung einer Ferienwohnung oder die notdürftige Unterbringung bei Freunden oder der Familie. Ein Schicksal, das man niemandem wünscht, das aber bei vorausschauenden Handeln durch Vertragsklauseln vermeidbar ist.

Jeder Hausbau beginnt mit dem Vertrag. Hier lohnt es, den Vertrag vor der Unterzeichnung einer Kontrolle zu unterziehen. Gilt die VOB/B oder ist es ein BGB-Bauvertrag? Wie lange haftet der Bauunternehmer eigentlich für Mängel? Gilt die 5-jährige Gewährleistungsfrist? Bis wann muss der Bau fertig sein? Selbst Kleinigkeiten können diesbezüglich große Wirkung haben. Denn was ist eigentlich, wenn der Neubau nicht fertig wird?

Verzögerungen sind leider bei Bauvorhaben der heutigen Zeit häufig. Derartige Bauabläufe können dramatische Folgen haben und Familien ins Unglück stürzen. Der Bauvertrag hat gerade den Sinn und Zweck, die Vertragsparteien abzusichern und verbindliche Regelungen aufzustellen. Es gibt Möglichkeiten, für gesicherte Rechtspositionen des Bauherren zu sorgen. Hierzu sind entsprechende Vertragsgestaltungen notwendig, die fixe Fertigstellungstermine vorsehen. Es empfiehlt sich, neben dem fixen Fertigstellungstermin auch klar bezifferter Vertragsstrafen zu vereinbaren z.B. für den Fall, dass der Bauunternehmer die vereinbarten Termine nicht einhält.

So lässt sich leicht Druck auf den Unternehmer ausüben, um eine fristgerechte Fertigstellung zu erreichen. Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie wichtig es sein kann, schon vor Vertragsunterzeichnung dafür Sorge zu tragen, dass für bestimmte "Störfälle" auch schützende Vertragsregeln vorhanden sind.

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