Elterliche Sorge

Daher steht für jeden Betroffenen das Jugendamt als Beratungsstelle zur Verfügung. In Neumünster können Sie darüber hinaus die Hilfe des Beratungszentrums Mittelholstein in Anspruch nehmen.

Am besten lassen Sie sich bereits im Vorwege beraten, wenn es um die Trennungssituation geht, wie sie es den Kindern so schonend wie möglich beibringen können und wie der weitere Verlauf optimalerweise aussehen kann.

Im Regelfall verbleibt es auch nach der Scheidung bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Dies bedeutet, dass wichtige Entscheidungen, die das Kind betreffen, von beiden Eheleuten gemeinsam zu treffen sind. Hierunter fällt u.a. die Schulwahl, wichtige Operationen oder die Eröffnung eines Girokontos. Die Entscheidungen des täglichen Lebens trifft dagegen der Elternteil, bei dem das Kind sich aufhält. Sind Eltern nicht in der Lage, sich zum Wohl des gemeinsamen Kindes zu verständigen, ist der Weg zum Familiengericht häufig die einzige Möglichkeit, einen bestehenden Konflikt zu lösen. Denn das Familiengericht kann einem Elternteil bei Meinungsverschiedenheiten die Entscheidungsbefugnis übertagen, so dass der Elternteil allein entscheiden kann, oder sogar die gemeinsame elterliche Sorge auflösen.

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