Schimmel, Nässe und andere Ärgernisse - wer schreibt, der bleibt

Sie fühlen sich, als wohnten Sie in einem Schwamm oder Katastrophengebiet bei feuchten Wänden oder während Sie auf dem Sofa sitzen und der Wind durch die durchlässigen Fenster pfeift. Bei dem Anblick an die schwarzen Flecken an der Wand fürchten Sie um Ihre und die Gesundheit Ihrer Familie.

Sie fühlen sich, als wohnten Sie in einem Schwamm oder Katastrophengebiet bei feuchten Wänden oder während Sie auf dem Sofa sitzen und der Wind durch die durchlässigen Fenster pfeift. Bei dem Anblick an die schwarzen Flecken an der Wand fürchten Sie um Ihre und die Gesundheit Ihrer Familie.

Als erster Schritt zur Gegenwehr ist dringend erforderlich, dass Sie Ihren Vermieter über das Auftreten eines Sachmangels an Ihrer Wohnung informieren, also den Mangel anzeigen. Tun Sie dies nicht, haften sie dem Vermieter gegenüber wegen der Verletzung ihrer mietvertraglichen Pflicht zur Mangelanzeige und laufen Gefahr, dessen finanzieller Einbußen z.B. wegen einer Verschlimmerung des Mangels zahlen zu müssen. Darüber hinaus verlieren Sie Ihr Recht zur Minderung der monatlich zu zahlenden Miete.

Für die Anzeige des Mangels reicht aus, dass Sie diesen so konkret wie möglich beschreiben, erledigen Sie die Anzeige aber nicht telefonisch! Sollte es später zu einem Streit kommen, können Sie durch das Vorzeigen einer Kopie Ihrer Mängelanzeige und postalischen Zugangsbeleg nachweisen, den Vermieter ordnungsgemäß über den Mangel unterrichtet zu haben. Wer schreibt, der bleibt. Fordern Sie Ihren Vermieter zusätzlich auf, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Nach Ablauf dieser Frist sind Sie dann berechtigt, die monatliche Gesamtmiete um einen zu bestimmenden Prozentsatz zu kürzen. Hier sind in der Rechtsprechung unterschiedliche Minderungsquoten für verschiedene Mängel anerkannt.

Auskunft dazu erteilen wir Ihnen, natürlich kümmern wir uns auch den sonstigen Prozess und besprechen mit Ihnen die taktisch klügste Vorgehensweise. Halten Sie Rücksprache mit uns über die Höhe einer Minderungsquote und sämtliche andere Aspekte eines aufgetauchten Mangels.

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Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns.
Wir sind heute bis 17:00 Uhr für Sie da!

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