Auch telefonieren vor dem Bahnübergang kann teuer werden

Auch telefonieren vor dem Bahnübergang kann teuer werden. Sie nähern sich mit dem Auto einem Bahnübergang, plötzlich beginnt das Blinklicht zu leuchten und die Schranke schließt sich. Sie halten ordnungsgemäß vor der Schranke an, aber der Motor läuft noch, denn draußen ist es kalt. Das Handy klingelt und sie nehmen das Telefon in die Hand, weil Sie keine Freisprecheinrichtung haben, denn sie stehen ja vor der Schranke.

Während Sie telefonieren, klopft es an der Scheibe und ein freundlicher Polizist aus dem Auto hinter ihnen macht Sie darauf aufmerksam, dass das Telefonat 100,00 € kostet und überdies ein Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen wird. Tatsächlich erhalten Sie nach vorheriger Anhörung einige Wochen später einen entsprechenden Bußgeldbescheid. Leider wird ein dagegen gerichtetes Rechtsmittel wenig Aussicht auf Erfolg haben. Auch ein Fahrzeug, das vor einer roten Ampel (oder Schranke) steht, nimmt am Verkehr teil. Das Verbot, ein Mobiltelefon als Fahrzeugführer in die Hand zu nehmen, gilt nach der Regelung in § 23 StVO nur dann nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Ob im Einzelfall doch ein Einspruch weiter hilft, sollten Sie mit einem unserer Fachanwälte besprechen.

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