Zu viele Punkte in Flensburg?

Sie fahren auf der Autobahn mit Tempo 120 und plötzlich blitzt es unter einer Brücke wieder einmal so unangenehm. Einige Wochen später erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, der Sie darüber belehrt, dass sie eigentlich nur 80 km/h hätten fahren dürfen, nach Abzug eines Toleranzwertes von 4 km/h allerdings mit vorwerfbaren 116 km/h gefahren sein sollen.

Es droht ein Bußgeld sowie die Eintragung eines weiteren Punktes im Fahreignungsregister. Dabei haben Sie schon 4 Punkte. Kann nicht auch die Messung angegriffen werden? Was tun?

Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung des Ihnen gegenüber erhobenen Vorwurfes. Unsere Fachanwälte haben aufgrund ihrer Schulungen ein umfangreiches Fachwissen zu den angewendeten Meßverfahren. Es gibt viele Gründe, warum Bußgeldvorwürfe anfechtbar sind. Beispiele sind: Falsche Beschilderungen oder falsche Messungen wegen unkorrekter Aufstellung und Einrichtung des Messgerätes, fehlerhafte Auswertung, ungeschulte Messbeamte, fehlende oder abgelaufene Eichprotokolle, unregelmäßig gewartete Blitzer, versäumte Fristen etc. Wir arbeiten mit Sachverständigen zusammen und können so Meßfehler mit Gutachten belegen. Hilfe bieten wir aber auch im Rahmen der Rechtsfolgen. Gerade bei drohendem Fahrverbot ist die Hinzuziehung eines kompetenten Anwaltes unbedingt geboten.

Schließlich helfen wir bei der Frage, ob die Möglichkeit besteht, durch geeignete Maßnahmen, etwa durch Besuch eines Fahreignungsseminares dafür zu sorgen, dass das Punktekonto nicht in gefährliche Größen anwächst. Sind auf dem Punktekonto nicht mehr als 5 Punkte und läuft kein Verfahren wegen eines weiteren Vorfalles, wird durch eine solche Maßnahme 1 Punkt abgebaut. Bei der Planung der Einzelheiten ist der Rat vom Fachmann sinnvoll.

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