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Versicherungsrecht

Versichert für den Fall der Fälle und doch schutzlos? Das tägliche Leben bietet eine Vielzahl von Risiken und Gefahren. Häufig ist es nur eine unbewusste Bewegung oder ein unachtsamer Moment mit teilweise gravierenden Folgen. So kann bereits ein einziger Fehltritt auf der Treppe oder der ungewollte Zusammenstoß mit dem Mitspieler beim Fußball erhebliche gesundheitliche Folgen haben, die den Betroffenen in seiner zukünftigen persönlichen, aber auch finanziellen Lebensführung stark beeinträchtigen können.

Gleiches gilt für etwaige Sachschäden, die einem durch Dritte widerfahren oder die man aus Unachtsamkeit am Eigentum anderer verursacht hat.
Für all diese Gefahren des täglichen Lebens bietet die Versicherungswirtschaft den Bürgern die Möglichkeit, sich gegen die Folgen von Schadensereignissen durch den Abschluss einer Versicherung individuell abzusichern. Hierdurch wird häufig der Eindruck erweckt, man sei gegen alle Eventualitäten gewappnet.
Dass es sich hierbei häufig um einen Trugschluss handelt, zeigt sich, wenn der Versicherungsfall tatsächlich einmal eintritt und die Versicherung aufgrund der Umstände des Einzelfalles oder unter Berufung auf einen Ausschlussgrund ihre Leistungen versagt.

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